Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Vielen lieben Dank! Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt!